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Hausordnung für Hunde

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Hausordnung für den Aufenthalt mit Hunden im Aparthotel Białka Spa & Resort
(im Folgenden: „Objekt”)

1. Hunde sind in ausgewählten Apartments gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung zu informieren, ob Haustiere in dem von ihm gewählten Apartment erlaubt sind. Die Information finden Sie unter https://www.odkryj-bialke.com/kompleks/bialka-spa-resort oder kann vom Empfangspersonal erteilt werden.
Aus Sicherheitsgründen müssen Hunde in öffentlichen Bereichen an der Leine geführt werden und unter der Aufsicht des Besitzers oder einer bevollmächtigten Person stehen.
3. Das Mitführen von Hunden ist im SPA-Bereich nicht gestattet
4. Der Hund darf andere Gäste, die sich auf dem Gelände aufhalten, nicht stören. Hundehalter sind dafür verantwortlich, die Hausordnung des Geländes bezüglich der Nachtruhe einzuhalten und die Ruhe anderer Gäste nicht zu stören.
Bei mehrfach wiederholten, begründeten Beschwerden anderer Gäste behält sich die Unterkunft das Recht vor, den Hund auf Kosten des Eigentümers von der Unterkunft zu entfernen.
7. Die Nutzung der im Objekt vorhandenen Accessoires, u.a. Bettwäsche, Handtücher, Decken für den Hund ist verboten.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zimmer-/Apartmentreinigung, wenn sich ein Hund darin befindet, nur in Anwesenheit des Besitzers oder während der Abwesenheit des Tieres im Apartment.
9. Der Hund muss sich während des gesamten Aufenthalts auf dem Gelände des Objekts unter der Aufsicht des Eigentümers oder einer beauftragten Person befinden.
10. Sämtliche Schäden, die durch den Hund im Objekt oder am Eigentum anderer Gäste verursacht werden, sowie Verschmutzungen, die zusätzlichen Reinigungsaufwand erfordern, werden individuell abgerechnet und die Kosten trägt der Hundehalter.
11. Der Hundehalter ist verpflichtet, die vom Tier hinterlassenen Exkremente auf dem Gelände und in der Umgebung der Einrichtung unverzüglich zu beseitigen.
Der Tierhalter, der sich entscheidet, seinen Hund mitzubringen, erklärt, dass das Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Tiere und Menschen darstellt, über einen gültigen und aktuellen Gesundheitspass mit allen nach geltendem Recht erforderlichen Impfungen und Entwurmungen verfügt, den er auf jederzeitige Aufforderung der Einrichtung, der zuständigen Behörden oder geschädigter Personen vorlegen wird.
13. Durch die Anmeldung des Hundes im Objekt erklärt der Hundehalter, dass er diese Hausordnung gelesen und ihre Bestimmungen akzeptiert hat.

® Białka SPA & Resort 2024