Regulamin
MACHEN SIE SICH MIT UNSEREN RICHTLINIEN VERTRAUT
Hausordnung Białka SPA & Resort
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen legen die Bedingungen fest, unter denen Sie eine Buchung und die Anmietung von Unterkünften in einer ausgewählten Wohnung vornehmen können. Eine Buchung bedeutet die Annahme der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter kommt zum Zeitpunkt der Buchung online, per E-Mail oder telefonisch zustande.
II. Reservierung
1. Zum Zweck der Buchung reserviert der Kunde den Aufenthalt für den gewählten Zeitraum. An die E-Mail-Adresse des Kunden wird eine Bestätigung der vorläufigen Apartmentreservierung gesendet. Bei fehlender Bestätigung der Anzahlung innerhalb der im Buchungsbestätigung genannten Frist behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
2. Die vom Vermieter gesendete Buchungsbestätigung beinhaltet:
a) Aufenthaltsdatum des Kunden
b) den zu zahlenden Mietbetrag
Informationen über die Höhe der Anzahlung
d) Bankkontodaten
e) Allgemeine Buchungsbedingungen
3. Nach Erhalt der Anzahlung für die Reservierung erhält der Kunde eine E-Mail, die die Zahlung bestätigt, sowie die Kontaktdaten des Empfangsmitarbeiters, der für die Schlüsselübergabe für das Apartment zuständig ist. Die Anzahlung ist gemäß der Definition des Artikels 394 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht erstattungsfähig.
4. Um eine Buchung mit flexiblen Buchungsbedingungen zu garantieren, ist eine Anzahlung erforderlich:
• 30%: Buchungswerte zum Zeitpunkt der Buchung.
• 70%: Die Reservierung muss 14 Tage (Nebensaison) bzw. 30 Tage (Hochsaison und Sondertermine) vor der geplanten Anreise erfolgen.
• Bei Buchungen, die kurz vor der geplanten Anreise erfolgen, erheben wir eine Anzahlung in Höhe von 100%.
• Die Buchung kann bis zu 14 Tage vor der Anreise kostenlos storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden 100% der geleisteten Anzahlung einbehalten.
• Bei Aufenthalten in der Hochsaison und zu besonderen Terminen (z. B. Feiertage, Schulferien, lange Wochenenden, Silvester) kann die Buchung bis zu 30 Tage vor Anreise kostenlos storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist werden 100% der geleisteten Anzahlung einbehalten.
• Im Falle einer Stornierung wird die Vorauszahlung innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Stornierung zurückerstattet.
5. Ein nicht stornierbares Angebot für entschlossene Kunden, bei dem eine kostenlose Stornierung oder Änderung nicht möglich ist, das jedoch eine Niedrigpreisgarantie beinhaltet. Es ist eine Reservierungsgebühr in Höhe von 100 % des Buchungswerts zu entrichten.
III. Mietvertragsbedingungen
1. Anmietung einer Wohnung, inklusive aller Nebenkosten, Verbrauchsmaterialien, die zur Ausstattung der Wohnung gehören (Reinigungsmittel
und Kosmetikartikel) sowie allgemein zugängliche Dienstleistungen für Gäste.
2. Die Zimmerzeit beginnt um 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Abreisetag.
3. Die frühere Bereitstellung des Apartments am Anreisetag hängt von der aktuellen Belegung des Objekts ab und wird vom Vermieter individuell geprüft. Unabhängig vom guten Willen des Vermieters garantiert er keine frühere Anreise am Anreisetag im Voraus. Um eine Garantie vom Vermieter zu erhalten, ist es notwendig, einen individuell vereinbarten Betrag für die frühere Anmietung des Apartments zu zahlen.
4. Die Verlängerung der Hotelzimmernutzung hängt von der aktuellen Belegung des Hauses ab und wird vom Vermieter jeweils individuell geprüft. Unabhängig vom Wohlwollen des Vermieters garantiert dieser keine vorzeitige Verlängerung der Zimmernutzung am Abreisetag. Um eine Garantie des Vermieters zu erhalten, ist ein individuell vereinbarter Betrag für einen späteren Check-out zu entrichten.
5. Der Vermieter erbringt die Leistungen im ausgewählten Apartment entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen hinsichtlich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese umgehend im Büro des Vermieters zu melden.
6. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Vorfälle zu informieren, die dem Eigentümer der Unterkunft einen finanziellen Schaden zufügen oder die Sicherheit anderer Gäste des Objekts gefährden könnten.
Der Mieter darf die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen und sie nicht weiter untervermieten.
8. Der Kunde stimmt bei der Buchung einer Wohnung der Erhebung einer Servicegebühr in der im Buchungsbestätigung festgelegten Höhe zu.
9. Kinder bis zum Alter von drei Jahren, die im Bett von Erwachsenen oder in ihrem eigenen Bett schlafen und keine Bettwäsche benötigen, sind von jeglichen Übernachtungsgebühren befreit. Andere Kinder werden gemäß den Buchungsbedingungen abgerechnet.
10. Auf dem Gebiet von Białka Tatrzańska wird eine Kurtaxe von bis zu 2,00 PLN pro Person und Übernachtung erhoben, die nicht im Preis des Aufenthalts inbegriffen ist.
11. Im Rahmen der Buchung ausgewählter Apartments steht dem Kunden ein kostenloser Parkplatz auf dem Gelände zur Verfügung. Der Verwalter haftet nicht für Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs oder eines anderen Fahrzeugs des Gastes, das vor dem Gebäude oder auf einem unbewachten Parkplatz abgestellt wurde.
12. Anreise nach 22:00 Uhr und Abreise vor 8:00 Uhr sollte im Voraus angekündigt und mit dem für die Schlüsselübergabe/Abholung zuständigen Bewohner oder der Rezeption abgesprochen werden. An-/Abreise zwischen 22:00 und 8:00 Uhr ist mit einer zusätzlichen Gebühr von 80 PLN verbunden.
IV. Pflichten des Kunden
Die tatsächliche Anzahl der Personen, die in der Wohnung wohnen sollen, ist auf die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter über eine Änderung der Anzahl der Personen, die die gemietete Wohnung bewohnen, zu informieren. Bei einer Nutzung der Wohnung, die nicht den Buchungsbedingungen entspricht, kann der Vermieter die Check-in-Prozedur und die Übergabe der Schlüssel für die gebuchte Wohnung verweigern. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den vollen Buchungsbetrag zu zahlen.
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Unterbringung einer weiteren Person vor dem Eintritt einer solchen Situation mitzuteilen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Aufnahme zusätzlicher Personen zu verweigern, wenn deren Gesamtzahl die technischen Kapazitäten der jeweiligen Wohnung übersteigt. Zusätzliche Personen werden mit 100 PLN/Person/Tag abgerechnet.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln der guten Nachbarschaft einzuhalten. Auf dem Gelände gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe führt zur sofortigen Räumung des Objekts ohne Rückerstattung des gezahlten Betrags.
4. Der Kunde und seine Gäste haften für alle Schäden, die sie im gemieteten Apartment, in Gemeinschaftsbereichen sowie auf dem Gelände der Einrichtung verursachen, und verpflichten sich, den Vermieter unverzüglich über alle Schäden zu informieren und diese zu begleichen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Hotelier einen Lichtbildausweis zur Bestätigung seiner Identität vorzulegen. Verweigert der Gast die Vorlage des Ausweises in einer Weise, die eine Eincheckung ermöglicht, ist der Hotelier verpflichtet, die Aushändigung der Zimmer-/Schlüssel zu verweigern.
6. Der Kunde ist uneingeschränkt verpflichtet, die Brandschutzbestimmungen auf dem Gelände einzuhalten.
7. Kinder auf dem Spielplatz (Schaukeln, Sandkasten, Trampolin und andere Geräte) dürfen sich nur unter Aufsicht der Eltern (Erziehungsberechtigten) aufhalten, die die volle Verantwortung für das Kind tragen.
V. Zusätzliche Dienstleistungen
1.Tiere (Hunde und Katzen) sind in ausgewählten Apartments erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung zu informieren, ob das von ihm gewählte Apartment Tierhaltung gestattet.
Bei der Buchung eines Apartments, in dem keine Tiere erlaubt sind, ist die Rezeption berechtigt, den Aufenthalt ohne Rückerstattung der geleisteten Anzahlung abzulehnen. Die Kosten für den Aufenthalt von Tieren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die an der Rezeption erhältlich ist.
Das Personal behält sich das Recht vor, eine Kaution in Höhe einer Übernachtung zu erheben und das Appartement bei der Abreise in Anwesenheit des Gastes zu überprüfen.
Es wird eine zusätzliche Gebühr von 50 PLN pro Tag erhoben.
2. Ein Kinderbett ist gegen einen Aufpreis von 20 PLN pro Tag erhältlich.
3. Der Verlust des Wohnungsschlüssels führt zu einer Gebühr von 200 PLN.
VI. Änderungen an der Buchung
1. Änderungen der Reservierung sind nach erfolgter Buchung möglich und bedürfen einer individuellen Vereinbarung mit dem Vermieter. Die Bestätigung von Reservierungsänderungen erfolgt per E-Mail.
VII. Übertragung von Kundenrechten und -pflichten auf eine andere Person
Der Kunde kann alle ihm aus der Buchung zustehenden Rechte auf eine andere Person übertragen, wenn diese gleichzeitig alle aus der Buchung resultierenden Pflichten übernimmt. In diesem Fall ist der Vermieter unverzüglich über die Änderung des Buchenden zu informieren und die persönlichen Daten der Person anzugeben, die die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt. Die Person, die die Buchung übernimmt, ist verpflichtet, diese Tatsache per E-Mail zu bestätigen, indem sie die Buchung mit den erforderlichen persönlichen und Zahlungsdaten modifiziert.
VIII. Höhere Gewalt
1. Die Parteien können von der Haftung für Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des geschlossenen Vertrages entbunden werden, wenn dies aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt geschah.
2. Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet „höhere Gewalt” jedes Ereignis, das die Erfüllung einer Verpflichtung unmöglich macht, außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, das die Parteien zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht vorhersehen konnten und dem nicht begegnet werden konnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Naturereignisse, Ausnahmezustand, Kriegszustand, neue Gesetzgebung oder Verwaltungsbeschlüsse, technische Ausfälle, die die Erfüllung dieses Vertrages beeinträchtigen, und/oder jedes andere Ereignis ähnlicher Art. Wenn das Eintreten solcher Ereignisse einer der Parteien die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages unmöglich macht. Die Partei, die sich nach Punkt 1 oben von der Haftung befreien lassen will, hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Vorliegen eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren, das eine solche Befreiung rechtfertigt.
IX. Anwendbares Recht
Das anwendbare Recht für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Kunden ist das polnische Recht. Streitigkeiten werden durch das zuständige Gericht am Sitz des Vermieters entschieden.
X. Verarbeitung und Schutz personenbezogener Daten
Wir informieren Sie, dass die Daten aus den vorgenommenen Buchungen von Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Sp.J. als Administrator im notwendigen Umfang für Anmeldezwecke, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (einschließlich steuerlicher) und zur Sicherung eigener berechtigter Interessen in Form der Geltendmachung möglicher vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Ansprüche sowie zur Abwehr möglicher Ansprüche Dritter verarbeitet werden.
Wir informieren Sie, dass Sie im Hinblick auf die oben genannten Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit haben. Wir informieren Sie, dass die Angabe der oben genannten Daten zur Erfüllung der Reservierungszwecke erforderlich ist. Ohne deren Angabe ist die Erfüllung der Meldezwecke nicht möglich. Wir informieren Sie, dass im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht besteht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) einzureichen.
XI. Überwachung
Auf dem Gelände des Białka Spa & Resort wurde eine Überwachung installiert.
1.Ziel der Überwachung.
1.1. Ziel der Überwachung ist es, die Sicherheit von Personen, die sich auf dem Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft aufhalten, zu erhöhen und das Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft zu schützen.
2. Überwachungsbereich und -umfang
2.1. Aufzeichnungen aus dem Videoüberwachungssystem umfassen nur das von den Kameras aufgezeichnete Bild, der Ton wird nicht erfasst oder gespeichert.
2.2. Der Bereich, der videoüberwacht wird, umfasst das Gelände um das Gebäude in der Środkowa-Straße 161c,d in Białka Tatrzańska, die Haupteingänge zu den Gebäuden, die Korridore, den Raum zur Sammlung von Hausmüll und andere Räume, die zum Gemeinschaftseigentum gehören.
2.3. Das videografische Überwachungssystem umfasst Außen- und Innenkameras, Rekorder, die Bilder auf einer Festplatte speichern, Monitore zur Anzeige der Aufnahmen sowie eine Station, die die Bilder von den Kameras und Rekordern empfängt. Die Komponenten des Überwachungssystems können bei Bedarf verbessert, ausgetauscht oder erweitert werden.
2.4. Der überwachte Bereich wurde mit Piktogrammen gekennzeichnet, die Bilder von Kameras in der Nähe der überwachten Bereiche enthalten.
3.Nutzungsregeln für die Überwachung.
3.1. Der Überwachungsbeauftragte ist die Wohneigentümergemeinschaft der Immobilie in Kościelisko, ul. Środkowa 161 c, d.
3.2. Für den technischen Zustand des Überwachungssystems, d.h. für Wartung und Instandhaltung der Geräte, ist ein externer Dienstleister verantwortlich, mit dem die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Vertrag für die oben genannten Tätigkeiten abschließen wird.
3.3. Der berechtigte Verwalter personenbezogener Daten im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags ist die Stelle, die die gemeinsame Immobilie verwaltet (Immobilienverwalter). Diese Stelle ist für die ordnungsgemäße Funktion der Überwachung verantwortlich und hat direkten Zugriff auf die Überwachungssystemgeräte zur Speicherung, Aufbewahrung, Bereitstellung und Löschung von Aufzeichnungen.
3.4. Die visuelle Überwachung wird rund um die Uhr durchgeführt.
3.5. Die Geräte des Überwachungssystems, die zum Aufzeichnen, Ansehen, Weitergeben und Löschen von Aufnahmen dienen, sind in Raum/Box Nr. ... vor dem Zugriff unbefugter Personen geschützt (Zugang nur für durch die Hausverwaltung ermächtigte Personen).
Die Aufbewahrungsfrist für Videoüberwachungsaufnahmen überschreitet nicht 7 Tage, gerechnet ab dem Aufnahmedatum.
3.7.Kopien von Überwachungsmaterialien werden von der Hausverwaltung erstellt. Das gespeicherte Medium sollte beschriftet und vor Beschädigung, Zerstörung, Verlust und unbefugtem Zugriff geschützt werden und im Büro der Wohnungseigentümergemeinschaft aufbewahrt werden.
4. Zugang zur Überwachung.
4.1. Die folgenden Behörden und Personen haben Zugang zu den Videoüberwachungsaufzeichnungen:
- Mitglieder des Vorstands der Wohnungseigentümergemeinschaft,
- der Immobilienverwalter und die Mitarbeiter einer externen Stelle, mit der die Wohnungseigentümergemeinschaft eine entsprechende Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten abschließt und die zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzes personenbezogener Daten verpflichtet wird.
-Datenschutzbeauftragter, stellvertretender Datenschutzbeauftragter oder von ihnen bevollmächtigte Personen,
4.2. Aufnahmen aus der Videoüberwachung werden nur auf schriftlichen Antrag befugten Behörden – z. B. der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten im Rahmen ihrer Tätigkeiten – zur Verfügung gestellt.
Aufzeichnungen aus dem Überwachungssystem werden nicht an Privatpersonen weitergegeben, da dies zu Verletzungen der Rechte und Freiheiten Dritter führen könnte.
4.3. Bei begründeten Anträgen von natürlichen Personen oder den oben genannten Behörden, d. h. wenn die Aufzeichnungen als Beweismittel in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren dienen sollen, besteht die Möglichkeit, die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen um die für den Abschluss des Verfahrens erforderliche Zeit zu verlängern.
4.4.Eine natürliche Person oder eine Stelle, die an der Sicherung von Videoüberwachungsmaterial für zukünftige Verfahren interessiert ist, kann schriftlich einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag auf Sicherung des Materials, gerichtet an die Geschäftsführung der Wohnungseigentümergemeinschaft, muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Vorfall, der von der Videoüberwachung aufgezeichnet wurde, eingereicht werden. Ein Antrag, der nach dieser Frist gestellt wird, garantiert keine Sicherung der Überwachung, da diese möglicherweise gelöscht wird.
4.5. Der Antrag auf Sicherung von Überwachungsmaterial sollte das nächstgelegene Datum und die Uhrzeit des Vorfalls angeben, andernfalls ist es nicht möglich, das entsprechende Material zu finden.
4.6. Eine Kopie aus dem beantragten Videoüberwachungsmaterial wird vom Betreiber des Videoüberwachungssystems (Objektverwalter) auf schriftlichen Antrag der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft erstellt. Die Kopie sollte ordnungsgemäß beschrieben sein, d.h. die Nummer der Kopie, das Datum der Erstellung der Kopie, die Datenquelle – den Umfang der Aufzeichnung, das Datum und die Uhrzeit der Aufzeichnung angeben.
4.7. Eine Kopie der Aufnahme wird von dieser Stelle aufbewahrt und vor dem Zugriff unbefugter Personen gesichert. Der Verwalter führt ein Register der erstellten und ausgehändigten Kopien der Aufzeichnung, in dem das Datum des Antrags; die Kopienummer; die Datenquelle – Umfang der Aufzeichnung, Datum und Uhrzeit der Aufzeichnung; das Datum der Erstellung der Kopie; die Daten der Person, die die Kopie erstellt hat; Informationen über die Aushändigung oder Zerstörung der Kopie sowie die Daten der empfangenden Person vermerkt sind.
4.8. Die Kopie wird für die Dauer von 1 Monat aufbewahrt, vorbehaltlich Ziffer 4.5. Wird die Kopie vom Antragsteller nicht abgeholt, wird sie nach Ablauf dieser Frist vernichtet.
4.9.Die Kosten für das Auslesen und Sichern von Überwachungsaufzeichnungen trägt der Antragsteller.
5. Schlussbestimmungen.
5.1. Personenbezogene Daten, die mittels eines Videoüberwachungssystems erfasst werden, sind geschützt, stellen keine öffentlichen Informationen dar, sind vertrauliche Informationen im Sinne der Datenschutzvorschriften und dürfen nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden.
5.2. Personen, die Zugang zu Live-Bildern oder Archivaufnahmen von Videoüberwachungen haben, sind verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt diesen Personen entsprechende Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten und schließt mit externen Parteien entsprechende Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten ab.
Vermieter:
Górka Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Sp. J
Ul. Chyców Potok 26 m.2, 34-500 Zakopane
NIP: 736-173-05-74
Ich stimme / stimme nicht zu, kommerzielle Informationen von der Górską Grupę inwestycyjną mit Sitz in Zakopane, ul. Kasprusie 6 gemäß dem Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege zu erhalten.
Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den Administrator Górską Grupę inwestycyjną mit Sitz in Zakopane, ul. Chyców Potok 26 p.2 zu – zu Marketingzwecken. / Ich stimme der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch den Administrator Górską Grupę inwestycyjną mit Sitz in Zakopane, ul. Chyców Potok 26 p.2 nicht zu – zu Marketingzwecken.
Die Angabe der Daten in diesem Umfang ist freiwillig. Grundlage der Datenverarbeitung ist meine Einwilligung. Ich habe das Recht, meine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf erfolgt ist. Personenbezogene Daten werden bis zum Widerruf der Einwilligung verarbeitet. Ich habe das Recht, vom Administrator Auskunft über meine personenbezogenen Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sowie das Recht, Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) einzulegen. *Unnötiges streichen.
Wir informieren Sie, dass die Daten aus dem Meldevertrag von der Górska Grupa inwestycyjna als Administrator im notwendigen Umfang für Meldezwecke, zur Erfüllung gesetzlicher (einschließlich steuerlicher) Pflichten und zur Wahrung eigener berechtigter Interessen in Form der Geltendmachung etwaiger uns zustehender materieller und immaterieller Ansprüche sowie zur Abwehr etwaiger Ansprüche Dritter verarbeitet werden. Wir informieren Sie, dass die Daten während der Leistungserbringung und weitere 10 Jahre verarbeitet werden, jedoch nicht kürzer als bis zum Ablauf der Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche. Die vorgenannten Daten werden nicht an andere Einheiten weitergegeben, außer an Einheiten, die Dienstleistungen direkt für den Administrator erbringen. Wir informieren Sie, dass Sie in Bezug auf die vorgenannten Daten das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, Widerspruch einzulegen, haben.
Verarbeitung, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wir informieren Sie, dass die Angabe der oben genannten Daten für die Erfüllung der Anmeldungszwecke erforderlich ist und dass die Nichterfüllung dieser Anmeldungszwecke nicht möglich ist. Wir informieren Sie, dass im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Beschwerderecht bei der Präsidentin des Amtes für Personenschutz (ul. Stawki 2, 00-193 Warschau) besteht.
Auf dem Gelände, einschließlich der Apartments, gilt gemäß dem Gesetz vom 08.04.2010 zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit vor den Folgen des Tabakkonsums und von Tabakerzeugnissen sowie des Gesetzes über die staatliche Hygienepolizei (Dz. U. Nr. 81, Pos. 529) ein absolutes Rauchverbot für Zigaretten und Tabakerzeugnisse.
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot von Zigaretten und Tabakwaren im Appartement bedeutet, dass der Mieter, der Gast, der Kostendeckung für die Entaromatisierung des Zimmers in Höhe von 500 PLN zustimmt.
Verfahren zur Bearbeitung von Reklamationen, die sich richten an
dla Białka SPA & Resort
durch Privatkunden (Verbraucher)
1. Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Spółka, mit Sitz in Zakopane ul. Chyców Potok 26 p.2 (34-500), eingetragen im nationalen Unternehmensregister beim Kreisgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, Abteilung XII Wirtschaft des Nationalen Gerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000782149, NIP 7361730574, vertreten durch die Gesellschafter:
- Kamil Mastalski
Wojciech Matanyj
(im Folgenden „Białka Spa & Resort” genannt) bearbeitet Reklamationen, die von Kunden gemäß der vorliegenden Verfahrensordnung und innerhalb der darin festgelegten Fristen eingereicht werden, sofern die den Kunden und Białka Spa & Resort verbindende Rechtsbeziehung (z. B. ein Vertrag) nichts anderes bestimmt.
2. Für die Zwecke dieses Verfahrens ist unter „Kunde” ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes vom 23. April 1964 Zivilgesetzbuch (Gesetzblatt (Dz. U.) von 2014 Nr. 121) zu verstehen, der die von Białka Spa & Resort erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nimmt und eine Reklamation einreicht.
3. Für die Zwecke dieses Verfahrens gilt als „Beschwerde” eine schriftliche oder per E-Mail eingereichte Erklärung des Kunden (unabhängig von der Bezeichnung/dem Titel des Schreibens) an das Białka Spa & Resort, die sich auf eine Verletzung von Kundenrechten im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Białka Spa & Resort angebotenen Dienstleistungen bezieht. Die Beschwerde sollte Angaben enthalten, die eine eindeutige Identifizierung des Kunden ermöglichen, sowie Kontaktdaten des Kunden und den Gegenstand der Beschwerde (eine genaue Beschreibung der Einwände des Kunden).
4. Reklamacje w formie pisemnej należy wysłać na adres: Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj ul. Chyców Potok 206, PII, 34-500 Zakopane. Reklamacje w formie elektronicznej należy wysyłać na adres poczty elektronicznej: rezerwacja@gorskagrupa.pl
5. Der Kunde sollte eine Reklamation so bald wie möglich nach Erhalt der Information über das Vorliegen von Umständen, die Anlass zur Beanstandung geben, melden, um eine faire und effektive Bearbeitung der Reklamation zu gewährleisten.
6. Białka SPA & Resort wird nach Erhalt einer Reklamation Maßnahmen zur Prüfung der Reklamation ergreifen. Ein autorisierter Mitarbeiter hat das Recht, den Kunden zu kontaktieren, wenn Tatsachen mit Beteiligung des Kunden ermittelt werden müssen oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, die für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Reklamation notwendig sind.
7. Reklamationen werden in schriftlicher Form bearbeitet (oder in Form einer E-Mail-Nachricht als Antwort auf eine so eingereichte Reklamation).
8. Die Antwort auf die Reklamation wird Folgendes enthalten:
a) sachliche und rechtliche Begründung, es sei denn, der Charakter der erhobenen Vorwürfe erfordert dies nicht,
b) Informationen über das gemeldete Problem unter Angabe der einschlägigen Bestimmungen des Vertrages oder der auf dem Gelände geltenden Vorschriften, es sei denn, die Art der erhobenen Beanstandungen erfordert dies nicht,
c) Angabe der Person, die die Antwort erteilt.
9. Die Beantwortung einer vom Kunden eingereichten Beschwerde sollte so schnell wie möglich erfolgen, jedoch nicht später als 14 Tage nach Eingang der Beschwerde.
10. Die Entscheidung über die Auszahlung einer Entschädigung oder Rückerstattung an den Kunden muss immer die Zustimmung des Vorstands der Berginvestitionsgruppe einholen.
Górska Grupa Inwestycyjna Mastalski Matanyj Spółka, mit Sitz in Zakopane, ul. Krupówki 4 (34-500), eingetragen in das nationale Unternehmensregister, geführt vom Amtsgericht Krakau-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000782149, NIP 7361730574, vertreten durch die Gesellschafter:
- Kamil Mastalski
Wojciech Matanyj
11. Die Auszahlung einer finanziellen Forderung oder einer anderen Entschädigung an den Kunden erfolgt unverzüglich, jedoch spätestens 30 Tage nach Anerkennung der Reklamation auf Grundlage einer Entscheidung des Vorstands.
12. Der Klient behält sich das Recht vor, im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften Klage wegen einer Reklamation bei einem ordentlichen Gericht einzureichen.
KINDERWOHLSPOLITIK IM BIAŁKA SPA & RESORT
Präambel
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern und zum Schutz von Minderjährigen sowie des Inhalts der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und in Anerkennung der wesentlichen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, verabschiedet BIAŁKA SPA & RESORT die Kinderrechts-Schutzpolitik. Dieses Dokument stellt eine Sammlung von Regeln und Verfahren dar, die angewendet werden, wenn der Verdacht besteht, dass einem Kind, das sich im BIAŁKA SPA & RESORT aufhält, Schaden zugefügt wird, und zur Verhinderung solcher Gefahren unter Berücksichtigung der Situation von Kindern mit Behinderungen und Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Die Kinderschutzpolitik im BIAŁKA SPA & RESORT wird auf der Grundlage der folgenden Grundsätze umgesetzt:
- BIAŁKA SPA & RESORT führt seinen Geschäftsbetrieb
unter Wahrung der Rechte von Kindern als besonders schutzbedürftige Personen gegenüber Schäden.
- BIAŁKA SPA & RESORT erkennt seine Rolle in der Führung eines sozial verantwortlichen Unternehmens und der Förderung wünschenswerter gesellschaftlicher Einstellungen an. BIAŁKA SPA & RESORT insbesondere betont die Wichtigkeit der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, Strafverfolgungsbehörden über jeden Verdacht auf ein Verbrechen zum Nachteil von Kindern zu informieren, und verpflichtet sich, sein Personal entsprechend zu schulen.
Wörterbuch
Für die Zwecke dieses Dokuments wurden die Bedeutungen der folgenden Begriffe präzisiert:
- Sehenswürdigkeiten – Hotelobjekte und andere Objekte, in denen Hoteldienstleistungen im Sinne des Gesetzes vom 29. August 1997 erbracht werden.
über Hoteldienstleistungen sowie Dienstleistungen von Reiseleitern und Fremdenführern.
- Kind/Minderjähriger Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt als Kind jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Kindesunterhalt gesetzlicher Vertreter eines Kindes: Elternteil oder Vormund; Pflegeeltern; Vormund für eine vorübergehende Unterbringung (d. h. eine Person, die zur Vertretung eines minderjährigen Bürgers der Ukraine ermächtigt ist, der sich auf dem Gebiet der Republik Polen ohne die Fürsorge von Erwachsenen aufhält)
- Fremde erwachsene Person Dies ist jede Person über 18 Jahre, die nicht Elternteil oder gesetzlicher Vormund des Kindes ist.
- Kindesmisshandlung - ist als Verhalten zu verstehen, das eine Straftat zum Nachteil eines Kindes durch eine beliebige Person darstellen kann,
dieses Mitarbeiters einer touristischen Einrichtung oder eine Gefahr für das Wohl eines Kindes, einschließlich Vernachlässigung; jede vorsätzliche oder unbeabsichtigte Handlung/Unterlassung einer Einzelperson, einer Institution oder der Gesellschaft als Ganzes und jedes Ergebnis einer solchen Handlung oder Unterlassung, die Rechte, Freiheiten verletzen
und das persönliche Wohl der Kinder und/oder beeinträchtigen deren optimale Entwicklung.
- Formen der Gewalt gegen Kinder:
● Körperliche Gewalt Kindesmisshandlung ist Gewalt, die einem Kind tatsächlich körperlich schadet oder dem es möglicherweise ausgesetzt ist. Dieser Schaden entsteht durch die Handlung oder Unterlassung eines Elternteils oder einer anderen Person, die für das Kind verantwortlich ist, dem vertraut oder über das sie Macht hat. Körperliche Gewalt gegen ein Kind kann eine wiederholte oder einmalige Handlung sein.
● Psychische Gewalt psychische Kindesmisshandlung ist eine chronische, nicht-physische, schädliche Interaktion zwischen einem Kind und seinem Betreuer, die sowohl Handlungen als auch Unterlassungen umfasst. Dazu gehören unter anderem: emotionale Unerreichbarkeit, emotionale Vernachlässigung, eine Beziehung zum Kind, die auf Feindseligkeit, Schuldzuweisungen, Verleumdung und Ablehnung beruht, entwicklungsunangemessene oder inkonsistente Interaktionen mit dem Kind, das Nichtbeachten oder Nichtanerkennen der Individualität des Kindes und der psychischen Grenzen zwischen Elternteil und Kind.
● Sex Dies ist die Einbeziehung eines Kindes in sexuelle Aktivitäten, die das Kind nicht vollständig verstehen und in die nicht voll einwilligen kann und/oder für die es entwicklungsbedingt nicht reif ist und dem es rechtlich nicht zustimmen kann und/oder die gegen die rechtlichen oder gesellschaftlichen Normen der jeweiligen Gesellschaft verstoßen. Sexueller Missbrauch liegt vor, wenn eine solche Aktivität zwischen einem Kind und einem Erwachsenen oder einem Kind und einem anderen Kind stattfindet, wenn diese Personen aufgrund ihres Alters oder Entwicklungsstands in einem Betreuungs-, Abhängigkeits- oder Machtverhältnis zueinander stehen. Sexueller Missbrauch kann auch in der Form von sexueller Ausbeutung, d. h. jeder tatsächliche oder versuchte Missbrauch einer ausnutzbaren Position, von Macht oder Vertrauen zu sexuellen Zwecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Erzielung finanzieller, sozialer oder politischer Vorteile aus der sexuellen Ausbeutung einer anderen Person. Eine besondere Gefahr der sexuellen Ausbeutung besteht in Zeiten humanitärer Krisen. Die Gefahr der Ausbeutung besteht sowohl für Kinder als auch für deren Betreuungspersonen (Definition gemäß UN-Bulletin ST/SGB/2003/13).
● Vernachlässigung von Kindern chronische oder gelegentliche Nichterfüllung seiner Grundbedürfnisse, physischer und psychischer Natur, und/oder die Missachtung seiner Grundrechte, was zu Störungen seiner Gesundheit und/oder Entwicklungsschwierigkeiten führt. Vernachlässigung geschieht in der Beziehung eines Kindes zu einer Person, die für seine Pflege, Erziehung und Fürsorge verantwortlich ist
und Kinderschutz.
- Kindesmissbrauch – Es können alle Verbrechen begangen werden, die gegen Erwachsene begangen werden können, und zusätzlich Verbrechen, die nur gegen Kinder begangen werden können (z.B. sexuelle Ausbeutung gemäß § 200 des Strafgesetzbuches)[3]. Angesichts der Besonderheiten von Unterkünften, in denen leicht die Möglichkeit der Isolation besteht, werden die Straftaten, die am häufigsten dort auftreten können, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sein
und Sitte, insbesondere die Vergewaltigung (§ 197 Strafgesetzbuch), sexuelle Ausnutzung der Unzurechnungsfähigkeit und Hilflosigkeit (§ 198 StGB), sexuelle Ausnutzung einer Abhängigkeits- oder Notlage (§ 199 StGB), sexuelle Ausnutzung einer Person unter 15 Jahren (§ 200 StGB), Grooming (Verführung eines Minderjährigen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln - § 200a StGB).
- Formen der Kindesmisshandlung als die Begehung einer Straftat zu seinen Lasten – alle Formen von Gewalt gegen ein Kind, die nicht die Merkmale einer Straftat mit öffentlicher Klage erfüllen (z. B. Schreien, Demütigung, Zerren, Beschimpfen, Vernachlässigung von Bedürfnissen usw.).
- Arbeiter eine Person, die auf Basis eines Arbeitsvertrags angestellt ist oder eine vergleichbare Tätigkeit ausübt (z. B. Dienstleistungsvertrag, B2B, Werkvertrag) sowie Praktikanten, Auszubildende, Freiwillige usw.
- Mitarbeiter, der zur Arbeit mit Kindern eingestellt ist ist jede Person, die Aufgaben im Zusammenhang mit der Erziehung, Bildung, Erholung, Behandlung, psychologischer Beratung, spirituellen Entwicklung, sportlicher Betätigung oder der Verfolgung anderer Interessen von Minderjährigen ausführt oder mit der Ausführung solcher Aufgaben betraut ist oder sich um diese kümmert.
- Unternehmer oder Landwirt – Organisator/Subjekt/Person, die ein bestimmtes Tourismusobjekt oder eine Kette von Objekten verwaltet und für deren ordnungsgemäße formale Funktionsweise verantwortlich ist.
KAPITEL I. MITARBEITER DER EINRICHTUNG
Allgemeine Regeln
1. BIAŁKA SPA & RESORT verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über Umstände aufzuklären, die darauf hindeuten, dass ein Kind in der Einrichtung geschädigt wird, sowie über Möglichkeiten, schnell und angemessen auf solche Situationen zu reagieren. Die Einrichtung kann die vorgenannte Schulung in verschiedenen Formen durchführen, z. B. durch externe Schulungen, interne Schulungen, E-Learning, vom Hotel entwickelte Schulungsmaterialien.
und für Mitarbeiter zugänglich, kostenlos verfügbare Lehrmaterialien, die von anderen Organisationen entwickelt wurden.
2. Jeder Mitarbeiter wird vor Aufnahme der Arbeit mit der Kinderschutzrichtlinie vertraut gemacht, was er durch die Abgabe einer Erklärung bestätigt.
in Verpflichtung zur Einhaltung der in diesem Dokument enthaltenen Regeln und Verfahren. Anhang Nr. 1
Arbeitnehmer, die zur Arbeit mit Kindern beschäftigt sind, unterliegen regelmäßigen Schulungen, was vom Arbeitgeber dokumentiert wird.
4. BIAŁKA SPA & RESORT verpflichtet sich, die Situation von Kindern zu berücksichtigen
mit Behinderungen und Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die Richtlinien aus Anhang Nr. 12 an die Besonderheiten und den Tätigkeitsbereich der Einrichtung anpassen.
Einstellung von Personen, die mit Kindern arbeiten
- Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen in ihrem Beschäftigungsverlauf nachweisen, dass
in der Vergangenheit keinem Kind geschadet haben.
- Jede Person, die von BIAŁKA SPA & RESORT zur Arbeit
Mit Kindern ist eine Überprüfung im Register der Sexualstraftäter obligatorisch, dies gilt auch für minderjährige Mitarbeiter, d.h. unter 18 Jahren. Die Überprüfung einer Person im Register erfolgt durch den Ausdruck der Suchergebnisse einer Person im Register mit eingeschränktem Zugang, der dann in die Personalakte der geprüften Person eingelegt wird. Der Umfang der personenbezogenen Daten, die zur Überprüfung einer Person im Register erforderlich sind, befindet sich
in Anlage Nr. 3.
- Darüber hinaus muss jede Person, die mit Kindern beschäftigt oder zu ihnen abgestellt wird, eine Auskunft aus dem Nationalen Strafregister über Straftaten gemäß den Kapiteln XIX und XXV des Strafgesetzbuches, den Artikeln 189a und 207 des Strafgesetzbuches sowie dem Gesetz vom 29. Juli 2005 über die Bekämpfung von narkotischen Mitteln (Amtsblatt 2023, Pos. 172 und 2022, Pos. 2600) oder gleichwertige Straftaten nach ausländischem Recht vorlegen.
- Wenn die eingestellte/delegierte Person eine andere Staatsangehörigkeit als die polnische besitzt, sollte sie außerdem eine Bescheinigung aus dem Strafregister des Landes, dessen Staatsbürger sie ist, zur Verwendung im Rahmen einer Tätigkeit vorlegen. berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit im Umgang mit Kindern oder ein Führungszeugnis, falls das Recht dieses Landes keine Ausstellung von Informationen zu vorgenannten Zwecken vorsieht.
- Von der angestellten/delegierten Person ist ebenfalls eine Erklärung einzuholen
über Staat(en) des Wohnsitzes in den letzten 20 Jahren, mit Ausnahme der Republik Polen und des Staates der Staatsangehörigkeit, unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen. Anlage Nr. 4
- Wenn das Recht des Staates, aus dem die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden soll, die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht vorsieht oder keine Strafregister führt, legt die beschäftigte/delegierte Person unter Androhung strafrechtlicher Verfolgung eine Erklärung über diesen Umstand ab. Anlage Nr. 5
- Unter Aussagen unter Strafandrohung versteht man eine Aussage mit folgendem Inhalt: „Mir ist die Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides statt bewusst.” Diese Aussage ersetzt die Belehrung durch die Behörde über die Strafbarkeit wegen falscher Versicherung an Eides statt.
- Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Dienstleister BIAŁKA SPA & RESORT enthält in dem Vertrag mit diesem Rechtsträger eine entsprechende Bestimmung, die die Durchsetzung durch den BIAŁKA SPA & RESORT angemessenen Standards
im Hinblick auf die Überprüfung von Mitarbeitern durch diese Stelle auf ihre Sicherheit für Kinder. Die Bestimmung wird ermöglichen BIAŁKA SPA & RESORT Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtung unter Androhung der sofortigen Kündigung des Vertrags und einer Vertragsstrafe oder anderer Sanktionen im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Vertragsbedingungen in diesem Bereich.
Umfang der Befugnisse und Verantwortlichkeiten der zur Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie in BIAŁKA SPA & RESORT benannten Personen
1. Die Überwachung der Anwendung der Kinderrechtsrichtlinie obliegt dem Unternehmer oder Landwirt.
2. Ein Unternehmer oder Landwirt benennt einen Koordinator für Kinderschutzpolitik (im Folgenden „Koordinator” genannt).
3. Der Koordinator ist die Person, die dafür verantwortlich ist, die Mitarbeiter mit den Inhalten der Kinderschutzrichtlinie vertraut zu machen und deren Umsetzung zu überwachen.
w [Objekt/Hotel/Netzwerk].
4. Der Koordinator organisiert und dokumentiert den Weiterbildungsprozess der Mitarbeiter
im Hinblick auf die Erkennung von Symptomen, dass ein Kind in der Einrichtung misshandelt werden könnte, und wie man in solchen Situationen schnell und angemessen gemäß den vom Objekt übernommenen Verfahren reagiert.
Koordynator beschreibt jede Intervention oder jeden gemeldeten Vorfall im Zusammenhang mit
mit Kindesmissbrauch auf dem Gelände in einem dafür vorgesehenen Dokument (z. B. ein Ereignisprotokoll oder eine Eingangsdatenbank).
5. Im Falle eines begründeten Verdachts auf eine Straftat ist der Koordinator für die Sicherung von Beweismitteln, einschließlich Videoaufzeichnungen, und deren Übergabe auf Anforderung der Behörden verantwortlich.
in Kopie per Einschreiben oder persönlich beim Staatsanwalt oder der Polizei.
6. Der Koordinator ist für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich, wenn ein Kind durch einen Mitarbeiter der Einrichtung oder eine andere erwachsene Person, die nicht direkt von der Einrichtung angestellt ist, geschädigt wurde BIAŁKA SPA & RESORT lese durch Dritte.
7. Der Koordinator ist dafür verantwortlich, die Kinderschutzrichtlinie zu überwachen und zu aktualisieren und sicherzustellen, dass sie sowohl den Mitarbeitern als auch anderen am Betrieb Beteiligten und den Gästen zugänglich ist.
8. Die Daten des Koordinators sind für alle Mitarbeiter und Gäste des Hauses, einschließlich Kinder, zugänglich. Die Daten müssen Informationen enthalten, wie der Koordinator kontaktiert werden kann (E-Mail-Adresse, Telefon, Erreichbarkeit: Tage
und Arbeitszeiten).
Regeln für sichere Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Kind
- Zur Anwendung der nachstehenden Grundsätze sind verpflichtet alle Mitarbeiter BIAŁKA SPA & RESORT auch Innere Erwachsene, die mit Kindern auf dem Gelände in Kontakt kommen, sofern dieser Kontakt mit Zustimmung des Geländes erfolgt.
- Das oberste Prinzip aller Maßnahmen, die von Mitarbeitern mit Kontakt zu Kindern auf dem Gelände ergriffen werden BIAŁKA SPA & RESORT ist es, Kinder mit Respekt zu behandeln und zu berücksichtigen seiner Würde und Bedürfnisse.
- Die Anwendung von Gewalt durch Mitarbeiter und andere Erwachsene gegenüber Kindern in jeglicher Form ist unzulässig.
- Erwartete Verhaltensweisen und Praktiken von Mitarbeitern
● Kommunizieren Sie mit Ihrem Kind mit Geduld und Respekt.
● Höre dem Kind aufmerksam zu und antworte altersgerecht
in dieser Situation. Wenn Sie mit einem Kind sprechen, versuchen Sie, Ihr Gesicht auf Augenhöhe mit dem Kind zu bringen.
● Versichere dem Kind, dass es dir oder einer anderen benannten Person Bescheid sagen und Hilfe bekommen kann, wenn es sich in einer Situation unwohl fühlt.
● Im BIAŁKA SPA & RESORT gibt es eine Kinderfreundliche Version der Kinderschutzpolitik. Wenn du Fragen hast, kannst du dich jederzeit an mich oder eine andere dazu bestimmte Person wenden.
● Behandeln Sie Kinder gleich, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Behinderung/Nichtbehinderung, ihrem sozialen, ethnischen, kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Status.
● Sorgen Sie für einen sicheren Bereich. Wenn sich Kinder im Arbeitsbereich aufhalten, stellen Sie sicher, dass Geräte und Einrichtungen bestimmungsgemäß verwendet werden und die Umgebung sicher ist (achten Sie auf Fenster- und Treppenschutz, begrenzen Sie den Zugang zu vielbefahrenen Straßen, offenen Gewässern usw.).
● Wenn Sie ein unbeaufsichtigtes Kind/Kinder sehen und die Situation auf eine Gefährdung des Kindes hindeutet, unternehmen Sie Schritte, um den Elternteil/Erziehungsberechtigten zu finden.
- Unzulässige Verhaltensweisen und Praktiken von Mitarbeitern gegenüber Kindern in der Einrichtung
● Du darfst ein Kind nicht anschreien, beschämen, demütigen, missachten oder beleidigen.
● Sie dürfen ein Kind nicht schlagen, anstoßen, schubsen oder seine körperliche Unversehrtheit in irgendeiner Weise verletzen, es sei denn, die Gesundheit oder das Leben des Kindes ist in Gefahr.
● Es ist Ihnen nicht gestattet, romantische oder sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen aufzubauen oder unangemessene Vorschläge zu machen. Dies schließt sexuelle Kommentare, Witze, Gesten sowie das Teilen von erotischen und pornografischen Inhalten mit Minderjährigen in jeglicher Form ein.
● Es ist Ihnen nicht gestattet, das Bildnis eines Kindes zu privaten oder geschäftlichen Zwecken (Aufnahme, Fotografieren) ohne Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes und Zustimmung des Kindes selbst festzuhalten. Dies gilt auch für die Erlaubnis an Dritte, die Bildnisse von Kindern aufzunehmen. Eine Ausnahme bildet die Situation, in der das Bildnis des Kindes lediglich ein Detail eines Ganzen darstellt, wie z. B. einer Versammlung, einer Landschaft oder einer öffentlichen Veranstaltung, dann ist die Zustimmung des Elternteils/Erziehungsberechtigten des Kindes nicht erforderlich.
● Sie dürfen keinen Kontakt mit dem Kind über private Kommunikationskanäle (privates Telefon, E-Mail, Messenger, Social-Media-Profile) aufnehmen oder sich außerhalb des Arbeitsplatzes mit dem Kind treffen.
● Es ist dir nicht gestattet, einem Kind Alkohol, Tabakwaren oder illegale Substanzen anzubieten.
● Fassen Sie ein Kind niemals an, wenn es dies nicht möchte oder auf eine Weise, die als unanständig oder unangemessen angesehen werden könnte.
Wenn Sie solches Verhalten und/oder solche Situationen von anderen Erwachsenen oder Kindern bemerken, informieren Sie immer die für die Umsetzung und Überwachung der Kinderschutzrichtlinie zuständige Person in der Einrichtung oder Ihren direkten Vorgesetzten: Marta Kozicka-Zacharko +48 888 840 498
Kapitel II. Verfahren zur Identifizierung des Kindes bei der Anmeldung an der Rezeption
- Eine effektive Form der Prävention von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des Kindes, das sich in einer touristischen Einrichtung befindet, und seiner Beziehung.
in Bezug auf eine erwachsene Person, mit der sie sich in der Einrichtung aufhält.
- Der Angestellte an der Rezeption unternimmt alle möglichen Schritte, um das Kind und seine Beziehung zu der erwachsenen Person, die das Kind begleitet, zu identifizieren.
- Um das Kind und seine Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, zu identifizieren, müssen Sie Folgendes tun:
- um einen Ausweis des Kindes oder ein anderes Dokument zu bitten, das nachweist, dass die erwachsene Person das Recht hat, sich um das Kind zu kümmern. Beispiele für Ausweisdokumente sind: Personalausweis, Schülerausweis, MObywatel-App, Internet Patientenkonto, Gerichtsurteil. Wenn kein Ausweisdokument vorgelegt wird oder die Vorlage verweigert wird, bitten Sie um die Daten des Kindes (z. B. Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum).
- Bei fehlenden Dokumenten, die die Verwandtschaft zwischen einem Kind und einem Erwachsenen belegen, oder bei Weigerung, diese vorzulegen, ist die ältere Person bezüglich dieser Beziehung zu befragen und Kind. Beispielhafter Gesprächsablauf
mit einem Erwachsenen und einem Kind ist in Anhang Nr. 2 enthalten.
- Wenn eine erwachsene Person nicht der Elternteil oder gesetzliche Vormund des Kindes ist, sollte sie aufgefordert werden, ein Dokument vorzulegen, z. B. eine schriftliche Einverständniserklärung des Elternteils zur Reise der Person mit dem Kind, die notariell beglaubigt ist, oder eine Einverständniserklärung des Elternteils des Kindes unter Angabe der Daten des Kindes, seiner Wohnadresse und der Telefonnummer des Elternteils.
Mit der Ausweisnummer/PESEL-Nummer der Person, der ein Elternteil die Obhut für das Kind anvertraut hat. Wenn die erwachsene Person keinen der oben genannten Dokumente besitzt, bitten Sie sie, eine entsprechende Erklärung gemäß der vom touristischen Objekt vorbereiteten Vorlage auszufüllen. Die Erklärung sollte die Daten des Kindes und die Daten des Erwachsenen enthalten, bei dem sich das Kind aufhält, sowie die Angabe der Beziehung zwischen dem Kind und dem Erwachsenen. Wenn der Erwachsene nicht der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes ist, sollte er erklären, dass die Eltern/gesetzlichen Vormunde der Betreuung des Kindes zugestimmt haben.
- Im Falle einer Verweigerung der Vorlage der Kindesunterlagen und/oder der Angabe der Beziehung durch einen Erwachsenen ist zu erläutern, dass das Verfahren dem Schutz von Kindern dient, die die BIAŁKA SPA & RESORT und dass gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Mai 2016 die Mitarbeiter der Einrichtung die Bestimmungen des Kinderschutzrechts einhalten müssen. Nach Klärung der Angelegenheit
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um sicherzustellen, dass das Kind gut betreut ist.
- Sollte das Gespräch die Zweifel bezüglich des Verdachts gegen den Erwachsenen und seine Absicht, dem Kind Schaden zuzufügen, nicht ausräumen, insbesondere wenn er sich weigert, seinen Ausweis vorzuzeigen oder eine Erklärung mit den Daten des Kindes abzugeben, ist der Vorgesetzte und das Sicherheitspersonal (sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Gebäude befinden) diskret zu informieren, um keinen Verdacht zu erregen (man kann sich beispielsweise auf die Notwendigkeit berufen, Geräte im Hinterzimmer der Rezeption zu benutzen, und die erwachsene Person bitten, mitzuwarten).
(mit einem Kind in der Lobby, im Restaurant oder an einem anderen Ort.)
- Sobald die ersten Zweifel aufkommen, sowohl das Kind, als
Erwachsene sollten nach Möglichkeit in Sichtweite eines Mitarbeiters der touristischen Einrichtung sein und nicht allein gelassen werden.
- Der Vorgesetzte, der über die Situation informiert wurde, übernimmt das Gespräch
mit einer verdächtigen erwachsenen Person zur weiteren Klärung.
- Im Falle einer Bestätigung des Verdachts auf eine Straftat zum Nachteil eines Kindes oder die Begehung einer solchen Tat, informiert der Vorgesetzte die Polizei. Danach wird das Verfahren fortgesetzt, wie es bei Umständen der Kindeswohlgefährdung der Fall ist (siehe Kapitel III).
- Falls Mitarbeiter anderer Abteilungen Zeugen von ungewöhnlichen und/oder verdächtigen Situationen werden BIAŁKA SPA & RESORT z.B. Reinigungspersonal, Zimmerservice, Personal der Bar und des Restaurants, Bereiche für Erholung, Sicherheit usw. sollten sie unverzüglich ihren Vorgesetzten informieren, und im Falle seiner Abwesenheit - die entscheidungsbefugte Person, die entsprechende Maßnahmen ergreift (siehe Punkte 7 und 8 oben).
- Je nach Situation und Ort prüft der Vorgesetzte, inwieweit der Verdacht auf Kindesmisshandlung begründet ist. Zu diesem Zweck wählt er geeignete Maßnahmen zur Klärung der Situation aus oder entscheidet, eine Intervention durchzuführen und benachrichtigt die Polizei.
KAPITEL III. VERFAHREN BEI UMSTÄNDEN, DIE AUF EINE KINDESMISSBRAUCHUNG DURCH EINEN ERWACHSENEN HINWEISEN
- Ein begründeter Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht, wenn:
- Das Kind deckte gegenüber einem Mitarbeiter der Einrichtung eine Misshandlung auf.,
- Ein Mitarbeiter beobachtete Misshandlung,
- Das Kind weist Spuren von Gewalt auf (z. B. Kratzer, Prellungen).,
und die befragte Person antwortet inkonsistent und/oder chaotisch oder gerät
in Verlegenheit geraten oder es können andere Umstände vorliegen, die auf Missbrauch hindeuten, z. B. der Fund von kinderpornografischem Material im Zimmer eines Erwachsenen.
- Ein Mitarbeiter, der begründeten Verdacht hat, dass sich ein Kind befindet
Wenn in der Anlage jemand verletzt wird oder wurde, sollte er unverzüglich dem Vorgesetzten/der entscheidungsbefugten Person melden, die die Polizei verständigt. Im Falle bestehende Kindeswohlgefährdung, Ein Mitarbeiter, der einen begründeten Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung hat, benachrichtigt unverzüglich die Polizei, indem er die 112 anruft und die Umstände des Vorfalls schildert. Unabhängig davon benachrichtigt der Mitarbeiter den Koordinator über den Vorfall. BIAŁKA SPA & RESORT.
- Es sind Bemühungen zu unternehmen, um es dem Kind und der verdächtigen Person des Kindes zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, das Objekt zu verlassen.
- Nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung kann eine verdächtige Person durch einen Bürger festgenommen werden. In einer solchen Situation verbleibt die festgenommene Person bis zum Eintreffen der Polizei unter der Aufsicht von Sicherheitspersonal oder anderen Hotelmitarbeitern, die solche Maßnahmen ergreifen können, ohne ihre Gesundheit oder ihr Leben zu gefährden.
- In jedem Fall muss die Sicherheit des Kindes gewährleistet sein. Das Kind,
Soweit möglich, sollte das Kind bis zum Eintreffen der Polizei betreut werden. Wenn möglich, sollte versucht werden, das Kind zu unterstützen (Anhang Nr. 10).
- Bei begründetem Verdacht auf eine Straftat, die mit dem Kontakt eines Kindes mit biologischem Material des Täters (Sperma, Speichel, Hautzellen) zusammenhängt, sollte das Kind nach Möglichkeit nicht gewaschen sowie nichts essen oder trinken, bis die Polizei eintrifft. Dem Kind sollte erklärt werden, warum diese Einschränkungen für es gelten.
- Nachdem das Kind von der Polizei in Obhut genommen wurde, sind die Überwachungsaufnahmen und andere relevante Beweismittel (z. B. Dokumente) im Zusammenhang mit dem Vorfall zu sichern und dem Koordinator zu übergeben, der auf Ersuchen der Behörden eine Kopie davon per Einschreiben oder persönlich an die Staatsanwaltschaft oder die Polizei weiterleiten wird.
- Nach der Intervention ist ein Vorfall dem Koordinator zu melden, der ihn beschreibt
im Ereignisprotokoll oder einem anderen dafür vorgesehenen Dokument.
Kapitel IV Verfahren im Falle eines Verdachts oder einer Feststellung
Kindesmisshandlung durch einen Mitarbeiter/eine andere erwachsene Person
- Im Falle eines Verdachts auf Kindesmissbrauch durch einen Mitarbeiter oder eine andere erwachsene Person, die nicht direkt vom Unternehmen angestellt ist BIAŁKA SPA & RESORT aber durch eine dritte Partei, die Person, die diese Information erhalten hat, sollte dies unverzüglich dem Koordinator melden und in dessen Abwesenheit einer anderen dafür benannten Person.
- Wenn Leben oder Gesundheit eines Kindes gefährdet sind, sollte die Person, die davon Kenntnis erlangt hat, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 informieren und dabei ihre eigenen Daten, die Daten des Kindes (sofern möglich), den Aufenthaltsort des Kindes und eine Beschreibung der Umstände des Falls angeben. Außerdem sollte sie den/die Vorgesetzte/n oder Entscheidungsträger/in informieren, der/die die Erziehungsberechtigten/Eltern des Kindes benachrichtigt. Die Person, die von dem Vorfall Kenntnis erlangt hat, informiert auch den Koordinator, zumindest in E-Mail- oder Schriftform.
- Im Falle, dass ein Mitarbeiter gegen ein Kind eine andere Form der Schädigung begangen hat als die Begehung einer Straftat gegen es, sollte der Koordinator nach Erhalt der Information alle Umstände des Falls untersuchen.,
insbesondere unter Anhörung des Mitarbeiters, der eines Kindeswohlschadens verdächtigt wird, sowie anderer Zeugen des Vorfalls. Wenn der Verstoß gegen das Kindeswohl erheblich ist, insbesondere wenn es zu Diskriminierung oder einer Verletzung der Würde des Kindes gekommen ist, sollte der Koordinator dem Leiter der Einrichtung angemessene personalrechtliche Maßnahmen gegenüber diesem Mitarbeiter empfehlen.
- Wenn eine Person, die hat sich der Verletzung schuldig gemacht, wird nicht direkt von BIAŁKA SPA & RESORT lecz przez podmiot trzeci (np. outsourcing) wówczas należy zarekomendować zakaz jej wstępu na teren BIAŁKA SPA & RESORT und gegebenenfalls den Vertrag mit einem Dritten zu kündigen.
KAPITEL V. VERFAHREN BEI FESTSTELLUNG DER ANWENDUNG ANDERER FORMEN DER GEWALT GEGEN EIN KIND DURCH DEN ELTERNTEIL/ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN / EINE ANDERE ERWACHSENE PERSON
- Im Falle einer Kindeswohlgefährdung durch einen Elternteil/Erziehungsberechtigten oder eine andere erwachsene Person, mit der sich das Kind auf dem Gelände aufhält, muss jeder Mitarbeiter, der Zeuge einer solchen Gefährdung wird, entschieden darauf reagieren.
- Wenn das Leben oder die Gesundheit eines Kindes gefährdet ist, sollte die Person, die davon Kenntnis erlangt, unverzüglich die Polizei unter der Notrufnummer 112 benachrichtigen und dabei ihre eigenen Daten, die Daten des Kindes (falls möglich), den Aufenthaltsort des Kindes sowie eine Beschreibung der Umstände des Falles angeben und ihren Vorgesetzten/die entscheidungsbefugte Person informieren. Die Person, die Kenntnis von dem Vorfall erlangt, informiert auch den Koordinator, mindestens in Form einer E-Mail/schriftlich.
- Wenn ein Mitarbeiter einer Einrichtung Zeuge körperlicher Gewalt gegen ein Kind (Klapsen, Zerren, Schreien, andere in der Definition der körperlichen Gewalt genannte Handlungen) wird, sollte er versuchen, das Leid zu unterbinden und zu reagieren. Mögliche Formen und Methoden der Reaktion auf schädigendes Verhalten eines Elternteils/Erziehungsberechtigten/einer anderen erwachsenen Person gegenüber einem Kind finden Sie in Anhang Nr. 11.
- Im Falle des Zurücklassens eines Kindes unter 7 Jahren ohne Aufsicht sollte ein Mitarbeiter, der Kenntnis von einem solchen Vorfall erlangt, seinen Vorgesetzten informieren. Der Vorgesetzte, der über die Situation informiert wurde, entscheidet über das weitere Vorgehen im Rahmen des Strafgesetzbuches.
des Ordnungswidrigkeitengesetzes[4]. Abhängig vom Kontext versucht der Vorgesetzte, den Erziehungsberechtigten oder eine andere erwachsene Person zu finden, bei der sich das Kind im Objekt befindet, und erklärt, dass er das Kind nicht unbeaufsichtigt lassen kann. Wenn der Erziehungsberechtigte oder eine andere im Objekt befindliche erwachsene Person nicht gefunden werden kann oder sich der Erziehungsberechtigte / die andere erwachsene Person nicht bereiterklärt oder dazu nicht in der Lage ist, die Obhut für das Kind zu übernehmen, informiert der Vorgesetzte die Polizei über die Tatsache.
In jedem Fall muss die Sicherheit des Kindes gewährleistet sein.
KAPITEL V: ÜBERWACHUNG UND BEWERTUNG DER KINDERSCHUTZPOLITIK
- Der Unternehmer oder Landwirt benennt einen Koordinator, der für die Kinder-Schutzpolitik verantwortlich ist, die angewendet wird in BIAŁKA SPA & RESORT und hinterlegt seine Kontaktdaten dort, wo sie für Personal und Gäste, einschließlich Kinder, leicht zugänglich sind.
- Der Unternehmer oder Landwirt legt den Umfang der Aufgaben und Kompetenzen des Koordinators fest
hinsichtlich der Vorbereitung der Mitarbeiter auf die Anwendung der Bestimmungen der Kinder-Schutz-Politik, der Grundsätze für die Vorbereitung der Mitarbeiter auf deren Anwendung und der Dokumentation dieser Maßnahmen
- Der in vorangegangener Ziffer genannte Koordinator führt alle zwei Jahre eine Überwachung und Bewertung der Kinderschutzpolitik durch.
- Überwachung und Evaluierung umfassen die Überprüfung der Umsetzung der Kinderrechtschutzerklärung, die Reaktion auf Hinweise auf Verstöße gegen Regeln und Verfahren sowie die vorgeschlagene Änderung des Dokuments, insbesondere im Hinblick auf seine Anpassung an aktuelle Bedürfnisse und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
- Der Koordinator führt unter den Mitarbeitern BIAŁKA SPA & RESORT alle zwei Jahre eine Umfrage zur Überwachung des Umsetzungsstands der Kinder-Schutzpolitik. Ein Muster der Umfrage ist Anhang Nr. 6.
- In der Umfrage können Mitarbeiter Änderungen vorschlagen und Verstöße gegen die Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Kindern in BIAŁKA SPA & RESORT.
- Der Koordinator bearbeitet die von den Mitarbeitern ausgefüllten Fragebögen, erstellt daraufhin einen Monitoringbericht, den er anschließend dem Unternehmer oder Landwirt weiterleitet.. Der Unternehmer oder Landwirt nimmt die notwendigen Änderungen im Dokument vor und gibt seinen Mitarbeitern die neue Fassung der Kinderschutzrichtlinie bekannt.
Schlussbestimmungen
- Die Kinderschutzrichtlinie tritt am 15.08.2024 in Kraft.
- Die Richtlinie zum Schutz von Kindern wird allen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt, indem sie auf der Website veröffentlicht wird. BIAŁKA SPA & RESORT und in der Rezeption.
- Die Kinderschutzrichtlinie wird volljährigen Gästen zur Verfügung gestellt BIAŁKA SPA & RESORT durch das Platzieren auf der Webseite BIAŁKA SPA & RESORT und in der Rezeption.
Die Kinder-Schutzrichtlinie ist in einer für Kinder verständlichen und zusammengefassten Version erhältlich, die sich an Kinder richtet, die sich auf dem Gelände aufhalten BIAŁKA SPA & RESORT an einem für sie zugänglichen Ort
und sichtbar.
[3] Gesetz vom 6. Juni 1997, Strafgesetzbuch (konsolidierte Fassung, Amtsblatt der Republik Polen aus dem Jahr 2022, Pos. 1138, mit späteren Änderungen).
[4] Strafgesetzbuch Art. 160 Abs. 1 und 2; Art. 210 Abs. 1, Ordnungswidrigkeitengesetz Art. 106